7. Hochwasserschutz |
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Die begonnenen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes für den Bereich Obere Argen (Wangen), Eschach und Aitrach (Leutkirch, Aichstetten, Aitrach) sind weiter fortzuführen. Für den südlichen Teil Ravensburgs im Bereich Grünlandsiedlung ist ein wirksamer Hochwasserschutz notwendig. |
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