Aufbau der Partei
Gremien
Oberstes Beschlussorgan ist der Bundesparteitag (BPT) - setzt sich zusammen aus 662 Delegierten, 660 aus den 16 Landesverbänden plus 2 aus der Auslandsgruppe Europa - Verteilung der 660 Delegiertenrechte auf die Landesverbände erfolgt zur einen Hälfte nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl, und zur anderen Hälfte nach der Anzahl der Mitglieder.
Der BPT tagt in der Regel einmal im Jahr als ordentlicher Bundesparteitag (wenn es besonderen Handlungsbedarf gibt, auch dazwischen, z.B. im Jahr 2000 der außerordentliche Bundesparteitag zur Wehrpflicht) und wählt alle zwei Jahre das Präsidium und den Bundesvorstand.
Das Präsidium (= geschäftsführender Vorstand) besteht aus Bundesvorsitzendem, Generalsekretär (auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden), drei stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und drei Beisitzern.
Das Präsidium tagt in der Regel montags. Ergebnisse werden anschließend in einer Pressekonferenz verkündet.
Der Bundesvorstand besteht aus dem Präsidium und insgesamt 34 weiteren Beisitzern, davon 16 sogenannte Kurfürsten und 18 aus der "freien Wildbahn". - d.h.: Für 16 Beisitzer haben die Landesverbände das alleinige Vorschlagsrecht - Bundesvorstand tagt etwa alle 6 - 8 Wochen.
Für die inhaltliche Arbeit sind darüber hinaus Kommissionen und Bundesfachausschüsse von Bedeutung.
Die Kommissionen werden vom Bundesvorstand eingesetzt und begleiten dessen programmatische Arbeit. Mit der Erarbeitung von z.B. Anträgen kann ein Auftrag erfüllt sein und die Kommissionen werden aufgelöst. So hat die Kommission "Liberaler Sozialstaat" unter Leitung von Martin Matz den Antrag "Liberale Sozialpolitik" für den BPT in Nürnberg vorbereitet. Der Antrag "Mehr Demokratie wagen" war Ergebnis der Kommission "Liberaler Bürgerstaat", Vorsitz hatte Mehmet Daimagüler.
Die Bundesfachausschüsse bestehen aus von den Landesverbänden benannten Mitgliedern und bestehen zu allen relevanten Politikbereichen. Im Gegensatz zu den Kommissionen arbeiten sie permanent.

